Kosten: Elternbeitrage
Der Beitrag für die OGS, richtet sich nach dem Verdienst der Eltern. Folgend ist aufgeführt, wie die Stadt Aachen die Elternbeiträge nach dem jeweiligen Verdienst staffelt.
§ 2 Schuldner und Höhe der Elternbeiträge:
(1) Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.
(Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerschulischen Förder- und Betreuungsangeboten, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, in der Fassung des 6. Nachtrags vom 20.05.2015)
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer beträgt 1 Schuljahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf des laufenden Schuljahres (bis spätestens 30. April) gekündigt wird.
Vordrucke für Kündigungsschreiben können ebenfalls in der OGS erhalten werden.